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Allgemeine vertrags- und reisebedingungen
Verdugo Travel GmbH
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4144 Arlesheim
SCHWEIZ
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jennifer@verdugotravel.com
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Handelsregister-Nr.: CH-186.398.659
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Allgemeine vertrags- und reisebedingungen
1 Gegenstand der AVRB
1.1 Die vorliegenden AVRB regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Verdugo Travel GmbH, nachfolgend Reisebüro genannt.
1.2 Die vorliegenden AVRB sind massgebend, wenn das Reisebüro Veranstalter der gebuchten Reise ist oder sonstige Leistungen in eigenem Namen anbietet. Dies gilt auch, wenn das Reisebüro eine Reise im Sinne von Ziffer 1.3 vermittelt, aber zusätzliche Leistungen in eigenem Namen anbietet.
1.3 Vermittelt das Reisebüro nur Leistungen anderer Anbieter (z.B. Reisearrangements) oder Einzelleistungen (z.B. Flugscheine), gelten die AVRB dieser Anbieter. Das Reisebüro ist in diesem Fall nicht Vertragspartei, kann aber Kosten für die Beratung und Reservation sowie gegebenenfalls für die Änderung und Annullation sowie Zahlungsbedingungen gemäss den nachfolgenden Bestimmungen erheben.
2 Abschluss des Vertrages
2.1 Der Vertrag mit dem Reisebüro kommt zustande, sobald die Buchung des Kunden vom Reisebüro entgegengenommen worden ist. Von diesem Zeitpunkt an gelten die vorliegenden AVRB.
2.2 Sonderwünsche werden nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie vom Reisebüro ausdrücklich akzeptiert und bestätigt worden sind.
3 Preise, Zahlungsbedingungen und Gebühren
3.1 Die Preise sind aus der Offerte, den Preislisten, Prospekten oder Publikationen im Internet ersichtlich. Sie verstehen sich, sofern nicht etwas anderes erwähnt ist, pro Person in Schweizer Franken und bei Übernachtungen pro Person im Doppelzimmer.
3.2 Für Preisänderungen ist Ziffer 6 massgebend.
3.3 Bei Abschluss des Vertrages bestimmt das Reisebüro die Höhe und die Fälligkeit der Anzahlung sowie der Restzahlung. Ist dies nicht der Fall, wird der gesamte Preis sofort zur Zahlung fällig.
3.4 Erfolgen die Anzahlung oder die Restzahlung nicht fristgerecht, kann das Reisebüro vom Vertrag zurücktreten und die Kosten gemäss Ziffern 3.5 und 3.6 sowie Annullationskosten gemäss Ziffer 4 geltend machen.
3.5 Das Reisebüro kann Kosten für die Beratung und Reservation erheben, auch dann, wenn das Reisebüro nur als Vermittler auftritt. Diese werden spätestens bei der Buchung mitgeteilt.
3.6 Das Reisebüro kann bei einer kurzfristigen Buchung zusätzlich einen Expresszuschlag erheben.
4 Änderungen, Annullation und Nichtantritt der Reise durch den Kunden
4.1 Änderungen oder Annullation der gebuchten Leistungen durch den Kunden sind dem Reisebüro per eingeschriebenem Brief mitzuteilen. Die bereits erhaltenen Unterlagen sind unverzüglich zurückzugeben.
4.2 Bei Änderungen der gebuchten Leistungen erhebt das Reisebüro eine Bearbeitungsgebühr, auch dann, wenn es nur als Vermittler auftritt. Diese wird durch eine allfällige Annullationskostenversicherung in der Regel nicht gedeckt.
4.3 Bei Annullation der ganzen Reise oder von Teilen davon werden zusätzlich zu der Bearbeitungsgebühr die Annullationskosten in Rechnung gestellt, auch dann wenn das Reisebüro nur als Vermittler auftritt.
4.4 Bei Nur-Flug-Arrangements werden zusätzlich die allfälligen Annullierungskosten der Fluggesellschaft in Rechnung gestellt. Sie betragen in der Regel 100% des Preises.
4.5 Andere Bedingungen sind möglich. Das Reisebüro teilt diese bei der Buchung mit.
4.6 Verdugo Travel GmbH empfiehlt, stets eine Annullationskostenversicherung unter Einschluss von Assistance und Heilungskosten abzuschliessen, sofern diese nicht bereits in den gebuchten Leistungen inbegriffen ist.
5 Ersatzreisender
5.1 Annulliert der Kunde die Reise, ist er berechtigt, einen Ersatzreisenden zu stellen, sofern dies von allen Leistungsträgern akzeptiert wird. Der Ersatzreisende muss bereit und in der Lage sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten. Insbesondere hat er allfällige Bedingungen bezüglich Gesundheit, Impfungen, behördliche Anordnungen etc. zu erfüllen.
5.2 Für den gesamten Preis zuzüglich die entstehenden Mehrkosten und Bearbeitungsgebühren gemäss Ziffer 3 haften der Kunde und der Ersatzreisende solidarisch.
6 Änderung der Vertragsleistung durch das Reisebüro
6.1 Das Reisebüro behält sich das Recht vor, ausgeschriebene Leistungen vor der Buchung zu ändern. Es orientiert den Kunden darüber vor der Buchung.
6.2 Preiserhöhungen nach der Buchung sind bei Erhöhung der Beförderungskosten, Neueinführung oder Erhöhung von Gebühren oder staatlichen Abgaben, oder bei Wechselkursschwankungen ausnahmsweise möglich.
6.3 Das Reisebüro behält sich auch im Interesse des Kunden das Recht vor, vor Reisebeginn aus wichtigen Gründen vertraglich vereinbarte Leistungen zu ändern. Das Reisebüro bemüht sich, dem Kunden gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten und ihn über die Auswirkungen auf den Preis zu informieren. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
6.4 Die Rechte des Kunden nach Art. 8 ff. des Pauschalreisegesetzes bleiben vorbehalten.
7 Annullation der Reise durch das Reisebüro
7.1 Gibt der Kunde dazu berechtigten Anlass, kann das Reisebüro vom Vertrag zurückzutreten und die Kosten gemäss Ziffern 3.5 und 3.6 sowie die Annullationskosten gemäss Ziffer 4 und Ersatz für allfälligen Schaden geltend machen.
7.2 Wird die geforderte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann das Reisebüro die Reise bis 30 Tage vor der Abreise absagen, sofern nichts anderes bei der Ausschreibung vermerkt ist. Die Reise kann auch infolge höherer Gewalt, Streiks oder behördlicher Massnahmen oder anderen Gründen abgesagt werden, die die Reise verunmöglichen, gefährden oder erheblich erschweren. In all diesen Fällen bietet das Reisebüro dem Kunden nach Möglichkeit eine Ersatzreise an. Ist diese billiger, wird dem Kunden die Preisdifferenz zurückerstattet. Verzichtet der Kunde auf das Ersatzangebot, so erhält er den bereits bezahlten Preis vollumfänglich zurück. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
8 Abbruch der Reise durch den Kunden
8.1 Bricht der Kunde die Reise vorzeitig ab, kann ihm der Preis nicht zurückerstattet werden. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden zurückerstattet, sofern sie dem Reisebüro nicht belastet werden. Kosten der Rückreise gehen zu lasten des Kunden.
8.2 Das Reisebüro empfiehlt dem Kunden den Abschluss einer entsprechenden Versicherung.
9 Beanstandungen während der Reise
9.1 Beanstandungen sind der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger unverzüglich zu melden und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen. Erfolgt innert nützlicher Frist keine genügende Abhilfe, muss der Kunde den Mangel schriftlich bestätigen lassen. Die örtliche Vertretung oder der Leistungsträger sind dazu verpflichtet. Ist der Mangel nicht geringfügig, darf der Kunde selber für Abhilfe sorgen. Die dadurch entstehenden Kosten werden vom Reisebüro gegen Beleg ersetzt, sofern sie sich im Rahmen der vereinbarten Vertragsleistungen bewegen und der Kunde den Mangel beanstandet hat und schriftlich bestätigen liess.
9.2 Will der Kunde Forderungen gegen das Reisebüro geltend machen, hat er dies innert 30 Tagen nach vertraglichem Reiseende schriftlich zu tun, sonst verliert er seine Rechte.
10 Haftung
10.1 Das Reisebüro haftet im Rahmen der Art. 14 ff. des Pauschalreisegesetzes für sorgfältige Auswahl, Organisation und Beschaffung der vereinbarten Reiseleistungen.
10.2 Das Reisebüro haftet nicht für Verspätungen oder Fahr- und Flugplanänderungen und für Spesen, die dadurch entstehen.
10.3 Das Reisebüro haftet nicht für Diebstahl und Verlust von Telekommunikationsmitteln, Wertgegenständen, Bargeld, Checks und Kreditkarten oder deren Missbrauch.
10.4 Der Kunde ist selber verantwortlich für den Transport von Tieren. Das Reisebüro haftet nicht dafür.
10.5 Für andere als Personenschäden ist die Haftung des Reisebüros auf maximal den zweifachen Preis der Vertragsleistungen beschränkt, sofern das Reisebüro den Schaden nicht absichtlich oder grobfahrlässig verursacht hat. Die Haftung erfasst nur den unmittelbaren Schaden. Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen.
10.6 Verdugo Travel GmbH empfiehlt dem Kunden den Abschluss einer entsprechenden Versicherung.
10.7 In keinem Fall haftet das Reisebüro für höhere Gewalt, Streiks, Unruhen, kriegerische oder terroristische Ereignisse oder behördliche Massnahmen aller Art. Der Kunde ist verpflichtet, sich selber über allfällige Gefahren zu informieren, die mit dem Aufenthalt im Gastland verbunden sein können. Die Haftung für entgangenen Feriengenuss und ähnliche Ansprüche ist ausgeschlossen.
11 Reisetauglichkeit & Mobilität
Mit Ihrer Buchung übernehmen Sie die Verantwortung für Ihre Reisetauglichkeit. Dies bedeutet insbesondere, dass Sie gut zu Fuss in normalem Tempo und ohne Hilfsmittel (Rollstuhl, Rollator, Krücken o.ä.) unterwegs sind, Ihr Gepäck selbständig handhaben können und auf keine fremde Hilfe während dem Reisen angewiesen sind.
Gewisse Aktivitäten (z.B. Safaris) erfordern gute Mobilität und finden z.T. auf unebenem Untergrund statt, und somit sind solche Reisen nicht für Personen mit eingeschränkter Mobilität (inkl. Rückenproblemen) oder Schwangere geeignet. Wir empfehlen vorab medizinische Abklärungen vorzunehmen um keine Risiken einzugehen.
12 Einreisebestimmungen, Reisedokumente und Visa
Angaben in den Reiseunterlagen über Pass- und Einreisevorschriften gelten, soweit nicht etwas anderes vermerkt ist, nur für Bürger der EU und der EFTA. Der Kunde ist selber für die Reisedokumente und die Visa verantwortlich. Bei einer allfälligen Einreiseverweigerung muss der Kunde die Rückreisekosten selber übernehmen.
13 Schlechtes Wetter, ausbleibende Tiersichtungen
Das Reisebüro übernimmt keine Garantie für gute Wetterbedingungen und/oder bestimmte Tiersichtungen. Es haftet nicht für schlechtes Wetter und/oder ausbleibende Tiersichtungen.
14 Ombudsman
Vor einer allfälligen gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Reisebüro sollte der Kunde an den unabhängigen Ombudsman der Reisebranche gelangen. Dieser ist bestrebt, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen. Die Adresse lautet: Ombudsman der Schweizer Reisebranche, 8038 Zürich.
15 Datenschutz
Für den Datenschutz sind die auf unserer Website abrufbaren Datenschutzbestimmungen massgebend.
16 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
16.1 Auf die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.
16.2 Der Gerichtsstand ist Arlesheim.